Referenz:
Grobkonzept Regenwasser zum B-Plan 2-64 für das Bundesministerium BMZ
Lageplan (Planunterlage: städtebaulicher Entwurf, HENN GmbH und WES LandschaftsArchitektur)
Standort
Anhalter Str. 20, Stresemannstr. 90, 92, 94
10963 Berlin
Auftraggeber
Land Berlin, vertreten durch:
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Abteilung II – Innere Stadt und Hauptstadtangelegenheiten – Referat II A
Württembergische Straße 6
10707 Berlin
https://www.berlin.de/sen/stadt/
Bauherr
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA)
Nutzer
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)
Projektsteuerung
PD - Berater der öffentlichen Hand GmbH
städtebaulicher Entwurf
HENN GmbH mit WES LandschaftsArchitektur
Architektur Realisierungswettbewerb
ROBERTNEUN™ Architekten GmbH mit AFF Architekten GmbH und Atelier Loidl GmbH
Aufgabenstellung
Erstellung eines Grobkonzepts Regenwasser
Leistungen
Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens 2-64 für die Erweiterung des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) wurde ein Grobkonzept zur Regenwasserbewirtschaftung mit 3 Varianten erstellt. Für die Regenwasserbewirtschaftung wurde ein abflussloses Konzept aus Verdunstung, Nutzung und Versickerung des Regenwassers geplant. Das Grobkonzept besteht aus folgenden Leistungsteilen:
- Grundlagenermittlung
- Grobkonzept Regenwasser
- Fachliche Begleitung des Bebauungsplanverfahrens
- Abstimmungstermine und Dokumentation
- Fachliche Begleitung im Rahmen der Überarbeitung des Bebauungsplans
- Beratung beim Realisierungswettbewerb (Sachverständigentätigkeit)
Projektzeitraum
Planung: April 2024 - Dezember 2025
Grundstücksfläche
2,6 ha
Volumen, Flächen
Zisternenvolumen: 150 m³ - 410 m³
Rigolenvolumen: 256 m³ - 425 m³
Muldenfläche: 800 m²
Besonderheiten
- Speicherung des Regenwassers in einer Zisterne zur Nutzung in den Gebäuden und zur Grünflächenbewässerung
- Versickerung über (gedichtete) Mulden und Rigolen
- Integration der Bestandsgebäude "Deutschlandhaus" und "Europahaus" in das Konzept
- Berücksichtigung der dauerhaften Grundwasserhaltung im Bestand
- Aufteilung in 2 Bauabschnitte, die sowohl eigenständig als auch gemeinsam funktionieren
- keine Einleitung in die öffentliche Regenwasserkanalisation
- optionale Retention auf den Dachflächen

